Bananenblatt


24.September 2007

Falsch verstandener Verbraucherschutz

Filed under: Weitergedacht — bananenblatt @ 8:28

Es gibt Themen, die sind schwierig, und es gibt Themen, die werden schwierig gemacht. Verbraucherschutz bei eBay gehört in eine dieser beiden Klassen.

In den letzten Tagen sind mir einige Artikel in die Finger gefallen, die sich mit diesem Thema beschäftigen – bspw. “Die Abgezockten” in der Financial Times Deutschland (FTD) oder “Privatmann oder Profi? – Die Gewerbefalle bei eBay” in der c’t. Dabei fällt auf daß sogar die sonst eher nüchterne FTD schon von abzocken spricht (und daß in der c’t kaum eine Ausgabe vergeht, die sich nicht mit dem Thema beschäftigt :-/)… Es scheint also die Gemüter zu bewegen – doch was steckt dahinter?

Meiner Meinung nach geht es um falsch verstandenen Verbraucherschutz. Natürlich bin ich normalerweise Verbraucher, wenn ich bei eBay etwas kaufe. (Von gewerblichen Käufern wollen wir hier ‘mal absehen, wegen der Übersichtlichkeit…) Und natürlich möchte ich als Käufer angemessen geschützt sein und eine einfache Rechtslage vorfinden, so daß ich ein paar Socken oder die im FTD-Artikel als Beispiel genannte Salami kaufen kann, ohne vorher zum Anwalt gehen zu müssen.

Aber der Erfolg von eBay beruht darauf, daß die Masse der Verkäufer ebenfalls Verbraucher sind!!!. Und dieser Aspekt geht in der momentanen Abmahn-Welle unter.

Oder, mit den alten Schlagworten der New-Economy: In einer “Re-intermediated” Welt muß man auch im Verbraucherschutz berücksichtigen, daß Verbraucher sowohl als Käufer als auch als Verkäufer auftreten können.

Bonus-Frage: Wie funktioniert das eigentlich offiziell auf dem Flohmarkt? Ist man da auch schon gewerblich dabei, wenn man zwei Dutzend Artikel verkauft?

17.September 2007

Liebes Bundesverfassungsgericht…

Filed under: Weitergedacht — bananenblatt @ 22:45

Der Artikel “Jung würde Flugzeug ohne Gesetz abschießen” (Financial Times Deutschland Online) hat nebenbei eine nette Pointe:

Jung räumte zwar ein, dass das Bundesverfassungsgericht den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeuges auf die Fälle beschränkt habe, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord seien.

Ob dieser Lapsus der Zeitung, dem Verteidigungsminister oder dem Gericht anzurechnen ist, lässt sich aus dem kurzen Artikel nicht nachvollziehen. Ich kann mir jedenfalls keine Situation vorstellen, in der ein Flugzeug entführt wird, aber keine Unschuldigen an Bord sind.

Ansonsten neige ich dazu, der Argumentation des Verteidigungsministers sowohl in der Substanz als auch in der Handhabung zu folgen:

  • in der Substanz handelt es sich um einen Übergesetzlichen Notstand. Die Situation scheint mir verwandt zu sein zum Modell vom Tyrannenmord, auch wenn hier die Wirkungen wesentlich unmittelbarer sind.
  • in der Handhabung handelt es sich um die Voranklündigung einer Handlung, ähnlich dem aus RAF-Zeiten in letzter Zeit viel zitierten Statement “Der Staat ist nicht erpressbar”.

Im Kern geht es nicht um die Abwägung “Leben gegen Leben” – im Kern geht es um Abschreckung: Wenn ein Terrorist sich darauf verlassen kann, daß ein enführtes Passagierflugzeug nicht abgeschossen wird, steigt die Ermutigung, den 11. September in Deutschland “nachzuspielen”. Ganz sachlich: Durch das Statement, daß ggf. ein Abschuß befohlen würde, steigt unsere Sicherheit.

Und wenn es so weit ist, kommt es ohnehin anders.